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   LG München I, 07.12.2023 - 26 O 6898/20   

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LG München I, 07.12.2023 - 26 O 6898/20 (https://dejure.org/2023,37283)
LG München I, Entscheidung vom 07.12.2023 - 26 O 6898/20 (https://dejure.org/2023,37283)
LG München I, Entscheidung vom 07. Dezember 2023 - 26 O 6898/20 (https://dejure.org/2023,37283)
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  • OLG München, 27.05.2020 - 10 U 6795/19

    Voraussetzungen für die Nutzungsentschädigung - Nutzungswille bei längerer Zeit

    Auszug aus LG München I, 07.12.2023 - 26 O 6898/20
    Grundsätzlich hat.bei einem Verkehrsunfall die geschädigte Person gem. § 251 BGB einen Anspruch auf Entschädigung für den vorübergehenden Verlust der Nutzungsmöglichkeit ihres Kraftfahrzeugs, wenn und soweit sie ihr Fahrzeug während der Reparaturzeit hätte benutzen wollen und dazu in der Lage war (OLG München v. 27.05.2020 - Az. 10 U 6795/19 - Rz. 8 ff. m.w.N.; OLG München v. 01.06.2022 - Az. 10 U 7382/21 - Rz. 31 ff.; alle Entscheidungen, auch im Folgenden und soweit nicht anders gekennzeichnet, zitiert nach juris-Datenbank).

    (OLG München v. 27.05.2020 - Az. 10 U 6795/19 - Rz. 9 m.w.N.; OLG München v. 01.06.2022 - Az. 10 U 7382/21 - Rz. 32 m.w.N.).

    Dabei entspricht es der allgemeinen Lebenserfahrung, dass der Halter oder Fahrer eines privat genutzten PKW diesen während des unfallbedingten Ausfalls auch genutzt hätte (OLG München v. 27.05.2020 - Az. 10 U 6795/19 - Rz. 10; OLG München v. 01.06.2022.

    Wie auch das OLG München bereits mehrfach festzustellen die Gelegenheit hatte (Urteile v. 27.05.2020 - Az. 10 U 6795/19 - Rz. 10 - und v. 01.06.2022 - Az. 10 U 7382/21 - Rz. 33), entspricht es der allgemeinen Lebenserfahrung, dass die Haltefin und Fahrerin eines privat genutzten PKW diesen während des unfallbedingten Ausfalls auch genutzt hätte.

  • OLG München, 01.06.2022 - 10 U 7382/21

    Beweis und Anscheinsbeweis beim Spurwechsel

    Auszug aus LG München I, 07.12.2023 - 26 O 6898/20
    Grundsätzlich hat.bei einem Verkehrsunfall die geschädigte Person gem. § 251 BGB einen Anspruch auf Entschädigung für den vorübergehenden Verlust der Nutzungsmöglichkeit ihres Kraftfahrzeugs, wenn und soweit sie ihr Fahrzeug während der Reparaturzeit hätte benutzen wollen und dazu in der Lage war (OLG München v. 27.05.2020 - Az. 10 U 6795/19 - Rz. 8 ff. m.w.N.; OLG München v. 01.06.2022 - Az. 10 U 7382/21 - Rz. 31 ff.; alle Entscheidungen, auch im Folgenden und soweit nicht anders gekennzeichnet, zitiert nach juris-Datenbank).

    (OLG München v. 27.05.2020 - Az. 10 U 6795/19 - Rz. 9 m.w.N.; OLG München v. 01.06.2022 - Az. 10 U 7382/21 - Rz. 32 m.w.N.).

    - Az. 10 U 7382/21 - Rz. 33).

    Wie auch das OLG München bereits mehrfach festzustellen die Gelegenheit hatte (Urteile v. 27.05.2020 - Az. 10 U 6795/19 - Rz. 10 - und v. 01.06.2022 - Az. 10 U 7382/21 - Rz. 33), entspricht es der allgemeinen Lebenserfahrung, dass die Haltefin und Fahrerin eines privat genutzten PKW diesen während des unfallbedingten Ausfalls auch genutzt hätte.

  • OLG Düsseldorf, 09.03.2021 - 1 U 77/20

    Nutzungsausfall, lange Reparaturdauer

    Auszug aus LG München I, 07.12.2023 - 26 O 6898/20
    Entsprechend kann ein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung auch für einen längeren Zeitraum beansprucht werden (OLG Düsseldorf v. 09.03.2021 - Az. 1 U 77/20 - Rz. 52 ff.; Grüneberg,.

    Eine Anspruchsminderung kommt nur dann in Betracht, wenn der Geschädigten selbst eine Verleizung der Schadensminderungspflicht aus § 254 Abs. 2 BGB vorzuwerfen ist, etwa wenn sie im Hinblick auf die beauftragte Werkstatt ein Auswahlverschulden trifft, weil sie erkennen konnte, dass die Werkstatt wegen unzureichender Ausstattung oder eingeschränkter Betriebszeiten die Reparatur nicht in der gleichen Zeit wird bewerkstelligen können, wie eine reguläre Fachwerkstatt (OLG Düsseldorf v. 09.03.2021 - Az. 1 U 77/20 - Rz. 52).

    gegen die Schadensminderungspflicht begründen könnten, trägt jedoch - denn allgemeinen Beweislastregeln entsprechend - der Schädiger (vgl. dazu und zu dem vorstehend Ausgeführten OLG Düsseldorf v. 09.03.2021 - Az. 1 U 77/20 - Rz. 52).

  • BGH, 12.04.2011 - VI ZR 300/09

    Mietwagenkosten: Schwacke-Liste und Fraunhofer-Mietpreisspiegel geeignete

    Auszug aus LG München I, 07.12.2023 - 26 O 6898/20
    Die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung ist im Wege der Schätzung gem. § 287 ZPO zu bestimmen, wobei es der ständigen Rechtsprechung des OLG München (z.B. Urteil v. 03.07.2015 - Az. 10 U 642/15 - Rz. 11) wie auch des BGH (z.B. Urteil 12.04.2011 - Az. VI ZR 300/09 - Rz. 17 f. m.w.N.) entspricht, dazu auf Listen wie namentlich die sog. Schwacke-Liste zurückzugreifen und, soweit erforderlich, davon im Einzelfall Zu- und Abschläge vorzunehmen, so dass eine zusätzliche gqutachterliche Ermittiung entbehrlich ist (vgl. auch Grüneberg, a.a.0., § 249, Rz. 43 f.).

    VI ZR 300/09 - Rz. 18).

  • OLG München, 17.04.2009 - 10 U 5690/08

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Nutzungsausfallentschädigung für gewerblich

    Auszug aus LG München I, 07.12.2023 - 26 O 6898/20
    Verzögerungen bei der Durchführung der Reparatur, die nicht von der Geschädigten zu vertreten sind, gehen zu Lasten des Schädigers; das gilt insbesondere, wenn Verzögerungen auf unvorhersehbaren Ersatzteillieferschwierigkeiten beruhen (OLG Düsseldorf v. 09.03.2021 - Az. 1 U 77120 - Rz. 52; Grüneberg, a.a.0., § 249, Rz. 37), denn die Werkstatt ist nicht Erfüllungsgehilfe der Geschädigten, deren Verschulden sie sich zurechnen lassen müsste (OLG München v. 17.04.2009 - Az.: 10 U 5690/08 - Rz. 19).
  • OLG München, 24.03.2021 - 10 U 6761/19

    Ersatzfähige Schadenspositionen nach Verkehrsunfall

    Auszug aus LG München I, 07.12.2023 - 26 O 6898/20
    26 O 6898/20 -Seite 7 - Nutzungsmöglichkeit und das Fehlen alternativer eigener Fahrzeuge (OLG München v. 24.03.2021 - Az. 10 U 6761/19 - Rz. 44; Grüneberg/ders., BGB, 82. Aufl, München 2023, 8 249, Rz. 41/42 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 28.10.2005 - 24 U 111/05

    Schadenersatz nach Kraftfahrzeugschaden in einer Waschstraße: Verneinung des

    Auszug aus LG München I, 07.12.2023 - 26 O 6898/20
    Zudem muss die Geschädigte eine ungewöhnlich lange Reparaturdauer durch die ausgewählte Werkstatt hinterfragen und ggf. die Beauftragung einer anderen Werkstatt in Betracht ziehen (OLG Saarbrücken v. 23.03.2010 - Az. 4 U 504/09 - Rz. 33 ff), sich mit einer Teil- oder Interimsreparatur zufrieden geben, die Reparaturdauer durch die Anschaffung eines Interimsfahrzeugs überbrücken (BGH v. 14.04.2010 - Az. VIll ZR 145/09 - Rz. 32) oder zumindest diesbezüglich Rücksprache mit dem Schädiger zu halten (OLG Frankfurt a. M. v. 28.10.2005 - Az.: 24 U 111/05 - Rz. 28 ff.; in diesem Sinne auch OLG Schleswig v. 04.01.2022 - Az. 7 U 59/21 - Rz. 23).
  • OLG München, 11.05.2022 - 10 U 2165/21

    Erschütterung des Anscheinsbeweises bei Auffahrunfall

    Auszug aus LG München I, 07.12.2023 - 26 O 6898/20
    Denn der unfallbedingte Ausfall eines privatgenutzten Kraftfahrzeugs stellt einen wirtschaftlichen Schaden dar, weil die ständige Verfügbarkeit eines solchen Kraftfahrzeugs als geldwerter Vorteil anzusehen ist (OLG München v. 11, 05.2022 - Az. 10 U 2165/21 - Rz. 24).
  • OLG Saarbrücken, 23.03.2010 - 4 U 504/09

    Schadenersatz nach einem Verkehrsunfall: Erstattungsfähigkeit von für einen

    Auszug aus LG München I, 07.12.2023 - 26 O 6898/20
    Zudem muss die Geschädigte eine ungewöhnlich lange Reparaturdauer durch die ausgewählte Werkstatt hinterfragen und ggf. die Beauftragung einer anderen Werkstatt in Betracht ziehen (OLG Saarbrücken v. 23.03.2010 - Az. 4 U 504/09 - Rz. 33 ff), sich mit einer Teil- oder Interimsreparatur zufrieden geben, die Reparaturdauer durch die Anschaffung eines Interimsfahrzeugs überbrücken (BGH v. 14.04.2010 - Az. VIll ZR 145/09 - Rz. 32) oder zumindest diesbezüglich Rücksprache mit dem Schädiger zu halten (OLG Frankfurt a. M. v. 28.10.2005 - Az.: 24 U 111/05 - Rz. 28 ff.; in diesem Sinne auch OLG Schleswig v. 04.01.2022 - Az. 7 U 59/21 - Rz. 23).
  • OLG München, 03.07.2015 - 10 U 642/15

    Kollision beim Ausfahren aus einer Waschbox

    Auszug aus LG München I, 07.12.2023 - 26 O 6898/20
    Die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung ist im Wege der Schätzung gem. § 287 ZPO zu bestimmen, wobei es der ständigen Rechtsprechung des OLG München (z.B. Urteil v. 03.07.2015 - Az. 10 U 642/15 - Rz. 11) wie auch des BGH (z.B. Urteil 12.04.2011 - Az. VI ZR 300/09 - Rz. 17 f. m.w.N.) entspricht, dazu auf Listen wie namentlich die sog. Schwacke-Liste zurückzugreifen und, soweit erforderlich, davon im Einzelfall Zu- und Abschläge vorzunehmen, so dass eine zusätzliche gqutachterliche Ermittiung entbehrlich ist (vgl. auch Grüneberg, a.a.0., § 249, Rz. 43 f.).
  • OLG Schleswig, 04.01.2022 - 7 U 59/21

    Unfallregulierung: Obliegenheiten des Geschädigten zur Vorfinanzierung der

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